Erfahrung seit 1983
Die
Schmerzklinik ist nach § 40 SGB V von allen gesetzlichen Krankenkassen als Rehabilitationseinrichtung anerkannt und auch beihilfefähig (OPS 8-918).
Auch private Krankenversicherungen übernehmen i.d.R. die Kosten (gemischte Krankenanstalt).

SCHMERZMITTELENTZUG
Schmerzmittelentzugsbehandlung

Ein Schmerzmittelabusus (Analgeti kamiß brauch) erfordert einen konsequenten Schmerzmittelentzug

Wenn ein Schmerzmi ttelabus us (Analgetikamißbrauch) tatsächlich auf ein chronifiziertes Schmerzsyndrom (= Schmerzkran kheit) und nicht etwa auf ein eigendynamisches Suchtpotential zurückzuführen ist und das verwendete Analgetika (= Schmerzmittel) potentiell nicht suchterzeugend ist (z.B. ASS, Paracetamol, nichtsteroidale Antirheumatika, Metamizol, auch Ergotamin), besteht die Therapie in sofortigem Absetzen des Schmerzm ittels (Schmerzmittelentzug).

Ein Schmerzmittelentzug in Form einer ausschleichenden Dosisreduzierung erfolgt bei potentiell suchterzeugenden Substanzen (z.B. Tramadol, Tilidin, Morphin, Buprenorphin, Pentazocin), aber auch bei Verwendung von Mischpräparaten, bei denen eine Komponente entsprechend einzustufen ist (z.B. Codein).

Da mit diesen Maßnahmen (sofort absetzen oder ausschleichen) ja die Schmerzquelle, wegen der die Analgitika (= Schmerzmittel) überhaupt eingenommen wurden, nicht ausgeschaltet wird, muß während dem Schmerzmittelentzugsbehandlung die Behandlung derselben mit anderen Mitteln fortgesetzt werden, denn es macht ja wenig Sinn, in dieser Situation wieder auf (andere) Schmerzmi ttel zurückzugreifen.

Als alternative Schmerzmittelentzugsbehandlung eignet sich in besonderem Maße die wiederholte, in der Entzugsphase 2 bis 3 mal tägliche Verabreichung von lang wirkenden Lokalanästhetika (z.B. Bupivacain) (= örtliche Betäubungsmittel) in Form der therapeutischen Lokalanästhesie (Infiltrationen des Schmerzbereichs, Ner ven- und Leit ungsblockaden, rückenmarknahe oder Sympathikusblockaden).

Parallel zum
Schmerzmittelentzug verordnen wir zur Abschirmung möglicherweise auftretender vegetativer Entzugserscheinungen (z.B. innere Unruhe, Zittrigkeit, Schwitzen) Trimipramin (Stangyl®), initial i.v. (= in die Blutader).
Folgendes Dosierungsschema hat sich bei
Schmerzmittelentzug bewährt: Basismedikation 100mg/d abends oral (= Tropfen, Tabletten); zusätzlich als Infusion (z.B. in 500ml NaCl 0,9%) am ersten Tag 25mg, am zweiten Tag 50mg, am dritten Tag 75mg, am vierten Tag 50mg und am fünften Tag wieder 25mg.
Nicht selten besteht gleichzeitig auch ein Benzodiazepin
abu sus (= Beruhigungsmittel-Mi ßbrauch). Auch diese potentiell suchterzeugende Substanz wird langsam ausschleichend abgesetzt. Eine diesbezügliche Entzugssymptomatik kann mit Carbamazepin (= Mittel gegen die Fallsucht, aber auch bei Schmerzmittelentzug hilfreich) oder Valproinsäure behandelt werden (Apelt et al. 1992).

Ein Schmerzmittelentzug bei A busus (Analgetikaa busus) erfordert wie oben dargestellt, intensive ärztliche Interventionen, was in der Regel nur im Rahmen einer stationären Behandlung (Schmerzklinik) durchführbar ist.
Außerdem ist es sehr wichtig, den
Schmerzmittelentzug psychologisch/ psychotherapeutisch zu begleiten um einen Erfolg auf Dauer zu stabilisieren.

Laut den Ausführungen des Bundesministeriums für Gesundheit haben seit dem 1.4.2007 alle Versicherte (also auch ältere Patienten) einer gesetzlichen Krankenkasse einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation und können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen. Quelle: Web-Seite der Bundesregierung und Brief des Bundesgesundheitsministeriums an die Sozialministerien der Länder als Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Krankenkassen. Dieses Wahlrecht wurde mittlerweile auch durch Urteile von Landessozialgerichten bestätigt: Baden-Württemberg (Az: L 4 KR 2071/05) und Hessen ((Az.: L 1 KR 2/05: Gewährt eine Krankenkasse einem Versicherten einen Aufenthalt in einer Reha-Klinik, so ist sie dazu verpflichtet, die Wünsche des Versicherten in Bezug auf die Einrichtung zu berücksichtigen (eine Revision gegen diese Entscheidung ließ das Gericht gar nicht erst zu)).

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Aktualisiert:>03.06.2008</>kusb&
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